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Große Veränderung bei der Fahrzeug-Hauptuntersuchung: EINE REVOLUTIONÄRE NEUERUNG wird eingeführt

Große Veränderung bei der Fahrzeug-Hauptuntersuchung: EINE REVOLUTIONÄRE NEUERUNG wird eingeführt

Die Europäische Kommission hat wichtige Änderungen der Vorschriften für die periodische technische Überprüfung von Fahrzeugen vorgeschlagen, um der zunehmenden Zahl von Elektroautos, den fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen und der Eindämmung von Betrug im Zusammenhang mit Kilometerzählerständen Rechnung zu tragen.

Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, Schadstoffemissionen zu verringern, Betrug mit Kilometerzählern zu bekämpfen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die Kommission schlägt eine Überarbeitung von drei Richtlinien vor: über die periodische technische Überprüfung von Fahrzeugen; über die Fahrzeugzulassungsdokumente; und über die Straßenkontrollen von Nutzfahrzeugen.

Die Kommission schlägt vor, verpflichtende jährliche technische Überprüfungen für Autos und Transporter, die älter als 10 Jahre sind, einzuführen, anstelle der derzeitigen Pflicht alle zwei Jahre. Diese Regelung besteht bereits in den meisten Mitgliedstaaten, jedoch werden in 11 Mitgliedstaaten Autos und Transporter über 10 Jahren derzeit nur alle zwei Jahre überprüft.

In einigen Mitgliedstaaten werden jährliche technische Überprüfungen bereits nach drei oder vier Jahren Fahrzeugalter durchgeführt.

Um Betrug im Zusammenhang mit Kilometerzählern zu reduzieren, werden die Mitgliedstaaten laut Vorschlag verpflichtet, nationale Datenbanken für Kilometerzählerstände einzurichten.

Wie kann man Betrug mit zurückgedrehten Kilometerständen bekämpfen?

Die Kilometerstände müssen bei jedem Service oder jeder Reparatur des Fahrzeugs erfasst werden, selbst bei einfachen Eingriffen wie dem Wechseln von Glühbirnen oder Reifen. Solche Datenbanken existieren bereits in Belgien (Car-Pass) und den Niederlanden (Nationale Auto Pas, NAP) und sollen nun in allen Mitgliedstaaten Pflicht werden.

Wird ein gebrauchtes Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat verkauft, muss der Mitgliedstaat, aus dem das Fahrzeug exportiert wurde, die Kilometerhistorie an den neuen Zulassungsstaat übermitteln.

Laut der aktuellen Richtlinie über die periodischen technischen Überprüfungen müssen Kilometerstände bei jeder Überprüfung aufgezeichnet werden, und eine Manipulation des Kilometerzählers gilt als Straftat. Das Problem besteht jedoch darin, dass technische Überprüfungen nur einmal jährlich oder sogar nur alle zwei Jahre stattfinden, und bei Neufahrzeugen erst nach drei oder vier Jahren. Ein großer Teil der Betrugsfälle tritt bereits vor der ersten Inspektion auf, da sich durch eine Manipulation bei relativ neuen Fahrzeugen ein größerer Preisvorteil erzielen lässt.

Die Bekämpfung von Kilometerstandmanipulationen ist wichtig für den Verbraucherschutz sowie für einen fairen Wettbewerb auf dem Fahrzeugmarkt. Der Vorschlag soll dazu beitragen, unzulässige Manipulationen an Kilometerzählern sowohl im nationalen als auch im grenzüberschreitenden Gebrauchtwagenhandel zu reduzieren, was insbesondere den Verbrauchern in Ländern mit einem hohen Anteil an Gebrauchtwagen zugutekommen soll.

Vorgeschlagen wird auch, Emissionen mittels fortschrittlicher Methoden für ultrafeine Partikel und Stickoxide (NOx) zu überprüfen. Die derzeit empfohlene Grenzwerte von 250.000 Partikeln/cm³ sollen zur Bestehensgrenze bei technischen Prüfungen werden.

Fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme auf dem Prüfstand

Es wird vorgeschlagen, die periodischen technischen Überprüfungen an die Prüfung von Elektrofahrzeugen anzupassen und auch die Überprüfung fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme einzubeziehen.

Weiterhin wird vorgeschlagen, Prüfprotokolle zu digitalisieren und digitale Fahrzeugzulassungsbescheinigungen einzuführen, sowie die nationalen Fahrzeugregister miteinander zu vernetzen und den harmonisierten Datensatz dieser Register zu erweitern, beispielsweise um Informationen über das Erstzulassungsland, den Zulassungsstatus und bedeutende Fahrzeugänderungen.

Elektronische Zertifikate über die technische Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen sollen verpflichtend werden und schrittweise die Papierform ersetzen.

Es wird die Möglichkeit vorgesehen, eine technische Überprüfung auch in einem anderen Mitgliedstaat durchzuführen, in dem das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Das Prüfprotokoll einer solchen Untersuchung wäre bis zu sechs Monate gültig, danach müsste die nächste technische Überprüfung im Zulassungsland des Fahrzeugs stattfinden.

Die Vorschläge werden nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Es liegt nun an den gesetzgebenden Organen – dem Rat und dem Parlament – über die Vorschläge zu entscheiden. Nach einer Einigung wird die Kommission die notwendigen delegierten und Durchführungsrechtsakte zur Umsetzung bestimmter Aspekte der neuen Regeln vorbereiten.

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