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Europäisches Parlament hat das Gewicht von Handgepäck in Flugzeugen begrenzt

Europäisches Parlament hat das Gewicht von Handgepäck in Flugzeugen begrenzt

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat eine Änderung des Fluggastrechtes unterstützt, die das kostenlose Mitführen von Handgepäck bis zu sieben Kilogramm ohne zusätzliche Kosten ermöglichen würde.

Wird dies in den weiteren Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten bestätigt, dürfen Passagiere eine Tasche mit einem Gewicht von bis zu sieben Kilogramm sowie einen kleineren persönlichen Gegenstand, der unter den Sitz passt, mitnehmen, berichtet Sombor.info.

Diese Änderung stößt auf starken Widerstand von Fluggesellschafts-Lobbygruppen, die warnen, dass die Verordnung die Airlines unter Druck setzen könnte, die Ticketpreise zu erhöhen – selbst für Passagiere mit minimalem Gepäck.

"Das Europäische Parlament sollte den Passagieren die Wahl lassen, welche Dienstleistungen sie wünschen, wofür sie zu zahlen bereit sind und was sie nicht möchten", erklärte die Geschäftsführerin der Lobbygruppe Airlines for Europe (A4E), Urania Georgoutsakou, in einer Stellungnahme vor der Abstimmung.

Abgeordnete erinnern daran, dass dieses neue Recht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 basiert, in dem festgestellt wurde, dass Handgepäck ein "notwendiger Bestandteil" des Personenverkehrs ist – vorausgesetzt, es erfüllt "zumutbare Anforderungen" in Bezug auf Gewicht und Größe.

Zusätzlich zur Sieben-Kilogramm-Grenze legt die neue Regel fest, dass die Maße des Handgepäcks die Gesamtsumme von 100 Zentimetern (Länge + Breite + Höhe) nicht überschreiten dürfen.

Am stärksten dürfte dies Billigfluggesellschaften betreffen, die derzeit das Mitführen größerer Taschen berechnen, während kleinere Gegenstände kostenlos mitgenommen werden dürfen.

Neben finanziellen Einbußen befürchten die Airlines, dass die Erlaubnis für alle Passagiere, Handgepäck bis zu sieben Kilogramm mitzunehmen, zu Problemen beim Boarding und zusätzlichen Verspätungen führen könnte, wenn das Gepäck nicht in die Kabinenfächer passt.

Stephen Berger, leitender Rechtsberater der Europäischen Verbraucherorganisation, begrüßte die "klare Haltung zum Handgepäck" und betonte, dass damit eine "grundlegende Verbraucherforderung" erfüllt werde – nämlich persönliche Gegenstände und Handgepäck kostenlos mitführen zu dürfen.

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